Schutz und Hygienekonzept

Verein: Taekwondo-Himmelpforten e.V.

 

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid 19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Unser Ansprechpartner zum Infektion- bzw. Hygieneschutz

 

Stefan Meybohm 1.Vorsitz

Tel: 015115722499

E-Mail: taekwondo-himmelpforten@live.de

 

  • Wir stellen den Mindestabstand von 2,00 Metern zwischen Personen sicher
  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung.
  • Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.b. abgeklärte Erkältung) halten wir von unseren Sportschulen fern.
  • Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).

 

  • 1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 2,00 Metern
  • Markierung auf dem Boden für jeden Schüler zur einfachen Einhaltung des Mindestabstandes.
  • Aufsichtpersonal zur Kontrolle des Mindestabstandes.
  • 2. Mund-Nasen-Bedeckung und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Mund-Nasen-Schutz oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung) können in den Pausen getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht von der Sportschule gestellt. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Mit einem MNS oder einer textilen Barriere können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, das der Abstand unnötigerweise verringert wird.
  • 3. Handlungsweisen für Verdachtsfälle
  • Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist dem Personal von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitzuteilen. Das gilt auch für das gesamte Personal der Sportschule. Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i.V. m.§ 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von Covid 19 Fällen dem Gesundheitsamt zu melden.
  • 4. Handhygiene
  • Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife z.B. nach Husten oder Niesen und vor dem erstmaligen Betreten des Gebäudes; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
  • 5. Raumhygiene
  • Partner- und Gruppenarbeit dürfen nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen.
  • Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Schulstunde, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.
  • Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht von Mitarbeiter/Personal geöffnet werden.
  • Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.
  • 6. Nutzung der Umkleidekabinen
  • Eine Nutzung der Umkleidekabinen ist derzeit nicht gestattet.
  • Wir bitten die Eltern ihre Kinder bereits in Sportkleidug/Taekwondo-Anzug zum Training zu bringen.
  • 7. Arbeitszeit- und Pausengestaltung
  • Die Pausenzeiten werden vom Personal genutzt zur Flächendesinfektion der Trainingsmatten.
  • Desinfizieren der Ein/Ausgänge
  • Desinfizieren der Sanitäranlagen
  • Daher ist es erforderlich, dass sich die Schüler während der Pausen nicht in den Räumlichkeiten aufhalten.
  • 8. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände 
  • Die Sportschule ist nur zugänglich für Sportler/Sportlerinnen sowie Personal
  • 9. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation
  • Das Personal wurde in alle Hygienevorschriften eingewiesen.
  • Eine Überprüfung wird kontinuierlich durchgeführt.
  • 10. Sonstige Arbeitsschutz-und Hygienemaßnahmen
  • Husten und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

 

26.05.2020                                                              Stefan Meybohm